Das neue Datenschutzgesetz
Das neue europäische Datenschutzgesetz sorgt für Unsicherheit bei Praxen und Laboren. Mit diesen Seiten möchten wir Ihnen die rechtlichen Grundlagen und die Konsequenzen für Ihren Praxisablauf bezüglich der Laboruntersuchungen nahebringen. Auch wir als Labor sind eine ärztliche Praxis. Wir führen die labormedizinischen Untersuchungen im Rahmen der ärztlichen Mitbehandlung durch. Im Gegensatz zum industriellen Umfeld findet keine Auftragsdatenverarbeitung statt, es handelt sich vielmehr um eine ärztliche Mitbehandlung. Daher benötigen wir von dem Patienten auch keine schriftliche Zustimmung für die gesetzeskonforme Verarbeitung und Speicherung der Daten sowie der Rücksendung der Laborergebnisse zum behandelnden Arzt. Nur in Fällen, in denen spezielle Gesetze eine schriftliche Zustimmung des Patienten erforderlich machen (z.B. Abrechnung über PVS / Gendiagnostikgesetz), benötigen wir eine schriftliche Zustimmung des Patienten. Unabhängig davon muss aber sichergestellt sein, dass alle Patienten über die Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten an unser Labor sowie ggfs. an weitere Labore für Spezialuntersuchungen durch die Praxis informiert werden. Dafür haben wir für die Praxen folgendes Vorgehen erarbeitet:
- Ein Infoschreiben in DIN A3 Format muss sichtbar in der Praxis aufgehangen werden (z.B. im Wartezimmer)
- Informationsflyer für Patienten, die allen Patienten zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden müssen. Es sollte zusätzlich einmalig dokumentiert werden, dass der Flyer dem Patienten angeboten wurde. Alternativ kann eine Arbeitsanweisung an die Praxismitarbeiter ausgegeben werden, die festlegt, dass den Patienten der Flyer einmalig angeboten wird.