"Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein."
(§4 Absatz 1 Trinkwasserverordnung 2001)
Betreiber von Trinkwasseranlagen mit Abgabe von Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit gilt als „Betreiber einer Wasserversorgungsanlage“ im Sinne der TrinkwV 2001/2011. Die Betreiber sind in der Pflicht, die gesundheitliche Unbedenklichkeit des gelieferten Wassers sicher zu stellen und zu überwachen. Damit Ihnen das gelingt, bieten wir Ihnen einen Komplettservice von der Entnahme bis zur Analyse und Interpretation.
Unsere Leistungen:
- Trinkwasserinstallationen in Gebäuden kalt und warm
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) fordert vom Gebäudebetreiber die Einhaltung der Trinkwasserqualität bis zur Zapfstelle (Dusche, Waschbecken etc.) im Gebäude. Für Großanlagen ist eine Untersuchungspflicht für Gebäudebetreiber auf Legionellen vorgeschrieben. Als Großanlagen gelten Speicher- Trinkwasser-Erwärmer oder zentrale Durchfluss-Trinkwasser-Erwärmer mit einem Inhalt von mehr als 400 l oder 3 l in jeder Rohrleitung zwischen Trinkwasser-Erwärmer und der Entnahmestelle. Von dieser Neuregelung sind damit fast alle Mehrfamilienhäuser und Gewerbe/Industrie mit zentraler Wassererwärmung betroffen. Keine Untersuchungspflicht besteht dagegen bei Eigenheimen sowie bei allen Ein- und Zweifamilienhäusern.
Unser Labor besitzt diese Voraussetzungen und bietet Ihnen nachfolgend aufgeführte Leistungen an
Trinkwasseruntersuchungen für behördliche Zwecke dürfen grundsätzlich nur durch Laboratorien durchgeführt werden, die die Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllen. Ebenfalls zwingend für eine behördliche / amtliche Anerkennung der Untersuchungsergebnisse ist eine akkreditierte Probenahme. Privat entnommene Proben können nicht zur Vorlage bei Behörden verwendet werden und dienen somit nur der eigenen Kontrolle der Trinkwasserqualität!
- Probenahme von Trinkwasser Entnahme von Wasserproben an den vorher festgelegten Stellen nach DIN 38402-14 bzw. DVGW W 551
- Mikrobiologische Untersuchungen gemäß TrinkwV, Anlage 4, Teil 1 (routinemäßig)
Bestimmung von:
- Koloniezahl 22°C/36°C
- Pseudomonas aeruginosa
- E. coli und coliforme Keime
- Mikrobiologische Untersuchungen gemäß TrinkwV, Anlage 4, Teil 2 (periodisch)
Bestimmung von:
- Legionellen
- Intestinale Enterokokken
- Legionellen
Legionellen sind Bakterien, die Amöben und andere Einzeller als Wirtszelle nutzen und sich daher u.a. im Warmwasser von Trinkwasseranlagen sehr schnell und zahlreich vermehren können. Durch das Einatmen von feinsten zerstäubten Wassertröpfchen, die beispielsweise beim Duschen entstehen, gelangen Legionellen-haltigen Amöben bis in die Lungen. Dort freigesetzt können sie schwerwiegende Atemwegsinfektionen verursachen.
Bis heute sind mehr als 50 Arten und 70 immunologisch differente Serogruppen bekannt. Die epidemiologisch bedeutsamste Art ist Legionella pneumophila, wobei Serogruppe 1 die größte Relevanz besitzt. Die Pathogenität hängt neben der Virulenz des Erregers und dem Immunstatus des Wirtes auch von der Erregerdichte im Wasser ab.
Infektionsquellen bzw. -reservoire im technisch orientierten Umfeld des Menschen sind Rückkühlwerke, Hausinstallationssysteme (insbesondere in Großgebäuden mit zentraler Warmwasseraufbereitung wie z.B. in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Schulen und anderen Einrichtungen), Raumlufttechnische Anlagen mit Umlaufsprühbefeuchtung, Dentaleinheiten u.a. Bei Einhaltung der geltenden technischen Regeln für Trinkwassererwärmungsanlagen (DVGW- Arbeitsblatt W 551) wird das Infektionsrisiko aber weitestgehend minimiert.
Neben der erforderlichen raschen Aufklärung der Infektionsquelle bei einer labordiagnostisch bestätigten Legionellen-Infektion sind aus Gründen der Infektions-Prävention auch routinemäßige Wasseruntersuchungen im öffentlichen und privaten gewerblich genutzten Trinkwasseranlagen gerechtfertigt und in der TrinkwV 2001/2011 gesetzlich festgeschrieben. Neben dem Umfang und der Häufigkeit der durchzuführenden Wasseruntersuchungen hinsichtlich des Vorkommens von Legionellen ist in der Trinkwasser-Verordnung ein technischer Maßnahmenwert hinterlegt.
Weiterhin liegen aktuelle Empfehlungen des Umweltbundesamtes vor, die Angaben über tolerable und nicht tolerable Legionellenbefunde in Wassersystemen enthalten. Die Probenentnahme des Wassers aus der Hausinstallation hat gemäß DIN EN ISO 19458, Zweck b, zu erfolgen.
- Wasseruntersuchungen in medizinischen Einrichtungen
Telefon: + 49 (0)221- 949564- 490
E-mail: hygiene@lab-quade. de
- Probenahme Kalt- und Warmwasser nach TrinkwV
Die Probenahme für Wasseruntersuchungen nach TrinkwV darf nur von unserem speziell nach TrinkwV §15 Abs. 4 geschultem und qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Die Probenahme wird nach DIN ISO EN 19458:2006 durchgeführt und dokumentiert. Die Durchführung der Probenahme ist abhängig vom Untersuchungszweck:
- Wasseruntersuchung in der Hauptverteilung (Zweck A)
- Wasseruntersuchung an der Entnahmearmatur des Verbrauchers (Zweck B)
- Untersuchung der Wasserbeschaffenheit beim Verbrauch (Zweck C)
Der Transport von Wasserproben zur Untersuchung nach TrinkwV erfolgt in fest verschlossenen Kühlboxen mit Temperaturlogger bei 5+/-3°C. Wasser zur Untersuchung auf Legionellen wird in einer festen Box ungekühlt, aber lichtgeschützt transportiert.
Die Zeit zwischen Probennahme und -verarbeitung liegt i.d.R. bei maximal 8 Stunden.
Die Probenahme für Wasseruntersuchungen nach TrinkwV darf nur von unserem speziell nach TrinkwV §15 Abs. 4 geschultem und qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Die Probenahme wird nach DIN ISO EN 19458: 2006 durchgeführt und dokumentiert.Die Durchführung der Probenahme ist abhängig vom Untersuchungszweck.
Wir bieten Ihnen qualifizierte Laboranalytik Ihrer wasserführenden Systeme und zertifizierte Probenahme aus einer Hand und unterstützen Sie bei den Hygienemaßnahmen zur Sicherung Ihrer Qualitätsstandards !
- Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025
- Probenahme nach DIN EN ISO 19458
- Gelistete Untersuchungsstelle für Probenahme und mikrobiologische Untersuchungen nach §15 Abs. 4 TrinkwV (2001)
Ihre Ansprechpartner für den Bereich Trinkwasser und Hygiene
Tel.: 0221-940-564-490 Mail.: hygiene@lab-quade.de