- Gendiagnostikgesetz - Gendiagnostische Untersuchungen Einwilligungserklärung08 May 2024Zum 01.02.2010 ist das Gendiagnostik-Gesetz (GenDG) in Kraft getreten. Es bringt für uns alle Veränderungen und leider auch neue Verpflichtungen: molekulargenetische und zytogenetische Analysen zur Diagnostik erblicher Erkrankungen dürfen nur noch bei Nachweis einer Patienteneinwilligung zur Probenentnahme und gewünschten Analyse durchführt werden. Diese Regelung betrifft auch so etablierte Parameter wie Faktor V Leiden, Prothrombin, Hämochromatose, Lactoseintoleranz etc.. Daher ist es notwendig, die unterschriebene Patienteneinwilligungserklärung (auch Kopie ist möglich) der zu untersuchenden Probe beizulegen. Patienteneinwilligungserklärungen und eine allgemeine Erläuterung finden Sie auf dieser Seite.
Wichtiger Hinweis: Das GenDG umfasst nicht die Diagnostik erworbener genetischer Veränderungen wie z.B. bei der Leukämie.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der telefonischen Durchwahl (0221-940564-12, Frau Dr. Quade) zur Verfügung. - Meldepflichtige Krankheiten und Erreger02 May 2024
- Infektionsschutzgesetz02 May 2024Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das durch Artikel 4 Absatz 21 des Gesetzes vom 7.
August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist. - Gendiagnostikgesetz (GenDG) - Angeborene Mutationen01 May 2024Gendiagnostikgesetz (GenDG)
Für nachfolgende genetische Untersuchungen (alle angeborene Mutationen) benötigen wir eine Einwilligungserklärung des Patienten nach Gendiagnostikgesetz. Diese können Sie bei uns anfordern oder auch von unserer Internetseite www.lab-quade.de herunterladen. Bitte achten Sie darauf, diese komplett auszufüllen und sowohl vom Patienten als auch vom aufklärenden Arzt unterschreiben zu lassen. Ohne das Vorliegen dieser Einwilligungserklärung dürfen wir keine Untersuchung vornhemen.
Labor Quade 2016